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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Streubesitz der Anleger

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Die Einheit muss sich im Streubesitz befinden. Nach der Gesetzesbegründung ist dies der Fall, wenn die Anteile von einer Vielzahl nicht miteinander verbundener Personen gehalten werden. Hinsichtlich der Verbundenheit sollen die gleichen Kriterien wie bei den Investmentvehikeln anzuwenden sein (s. Rz. 135). Unschädlich ist nach der Gesetzesbegründung, wenn die Anteile unmittelbar nur von einer kleineren Anzahl anderer Investmenteinheiten gehalten werden, vorausgesetzt, die Anteile an diesen anderen Investmenteinheiten werden im Streubesitz bzw. von einer Vielzahl nicht miteinander verbundener Personen gehalten. Es erfolgt somit eine Durchschau durch die Investmenteinheiten auf deren Anleger. Gleiches gilt im Falle von Pensionseinheiten mit einer Vielzahl von Begünstigten.

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Die Einzelheiten dieser Regelung bleiben trotz der Erläuterungen in der Gesetzesbegründung unklar. Ein Anhaltspunkt dafür, wann sich Einheiten im Streubesitz befinden, könnten die Regelungen im deutschen REITG sein. Danach bilden den Streubesitz nur die Aktien derjenigen Ak...

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