Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Legaldefinition einer fiktiven Ausschüttung
141
Eine fiktive Ausschüttung liegt gem. § 74 Abs. 5 Nr. 3 Halbs. 1 MinStG vor, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Eigenkapitalbeteiligung an der Investmenteinheit an eine nicht der Unternehmensgruppe zugehörige Einheit übertragen wird.
142
Fiktive Ausschüttungen werden auf Ebene des gruppenzugehörigen Gesellschafters, für den das Wahlrecht ausgeübt wurde, gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 MinStG als steuerpflichtiger Ertrag im Mindeststeuer-Gewinn erfasst. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Mindestbesteuerung in Bezug auf thesaurierte Mindeststeuer-Gewinne der Investmenteinheit durch den Verkauf der Eigenkapitalbeteiligung an S. 1212 der Investmenteinheit umgangen wird. Ferner mindern die fiktiven Ausschüttungen den nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinn (§ 74 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 MinStG).
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Der Wortlaut der Vorschrift unterscheidet nicht danach, ob der Übertragende der Eigenkapitalbeteiligung eine Einheit innerhalb oder außerhalb der Unternehmensgruppe ist. Nach hier vertretener Auffassung ist die Vorschrift jedoch so zu verstehen, dass Übertr...