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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Belegenheit im Gründungsstaat (Abs. 1 Satz 2)

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Kann der Belegenheitsstaat einer nichttransparenten Einheit nicht nach den Kriterien des § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG (Ort der Geschäftsleitung, Gründungsort oder ähnliche Kriterien, vgl. Rz. 27 ff.) ermittelt werden, bestimmt § 6 Abs. 1 Satz 2 MinStG subsidiär als Belegenheitsjurisdiktion für mindeststeuerliche Zwecke dasjenige Steuerhoheitsgebiet, nach dessen Recht die nichttransparente Einheit gegründet wurde. Damit wird der Gründungsstaat zum Belegenheitsstaat, auch wenn dort keine anderweitige formale (Körperschaft-) Steuerpflicht besteht. Relevanz hat dies insbesondere für Gesellschaften, die in Jurisdiktionen ansässig sind, in denen kein Körperschaftsteuersystem etabliert ist.

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Im Ergebnis wird damit sichergestellt, dass jede nichttransparente Einheit nach Anwendung des § 6 Abs. 1 MinStG für mindeststeuerliche Zwecke in mindestens einem Staat belegen ist.

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