Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Europarechtliche Bedenken
a) Überblick
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Eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem Europarecht ist vor dem Hintergrund angezeigt, dass die ergänzenden Regelungen in § 54 Abs. 2 Satz 2—4 MinStG aufgrund OECD VWL Juli 2023 in das MinStG aufgenommen wurden und damit nicht auf der MinStRL als solcher beruhen. Somit ist in einem ersten Schritt die Vereinbarkeit mit der MinStRL selbst und in einem weiteren Schritt ggf. die Vereinbarkeit mit dem Europäischen Primärrecht zu prüfen.
b) Vereinbarkeit mit der MinStRL
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Die MinStRL enthält keine Entsprechung des § 54 Abs. 2 Satz 2—4 MinStG. Art. 27 Abs. 3 MinStRL bestimmt, dass die auf ein Steuerhoheitsgebiet bezogene Ergänzungssteuer um eine etwaige nationale Ergänzungsteuer zu mindern ist, wobei die Anforderung an die nationale Ergänzungsteuer lediglich deren Bestimmung (Ermittlung), nicht jedoch deren tatsächliche Erhebung oder unbestrittene Akzeptanz ist.
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Allerdings sieht Art. 11 Abs. 3 MinStRL vor, dass eine nationale Ergänzungsteuer im Rahmen des Art. 27 Abs. 3 MinStRL nur dann zu berücksichtigen ist, wenn die Ergänzungsteuer binnen der vier auf das Geschäftsjahr, in dem sie fäll...