Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Von den Teilen 3 bis 9 abweichende Anordnungen in Teil 10
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Von den Teilen 3 bis 9 abweichende Bestimmungen ergeben sich zum einen aus § 90 Abs. 2 MinStG für Joint-Venture-Konstellationen (zu den Einzelheiten oben Rz. 36 ff.). Ferner enthalten die §§ 91—93 MinStG Sondervorschriften (zu den Einzelheiten s. dort §§ 91—93 MinStG).