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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Abgrenzung der erfassten Eigenkapitalbeteiligungen

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Als zentrale Tatbestandsvoraussetzung stellt § 21 Satz 1 MinStG auf eine Eigenkapitalbeteiligung ab, die in § 7 Abs. 8 MinStG definiert ist: vgl. § 7 MinStG Rz. 45 ff.

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Für Zwecke der globalen Mindestbesteuerung wird in § 20 Abs. 1 Nr. 1 MinStG einschränkend auf Eigenkapitalbeteiligungen verwiesen, an denen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe zusammen eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Gewinn, Kapital, an Rücklagen oder Stimmrechten der ausschüttenden Einheit zum Zeitpunkt der Ausschüttung halten (sog. Schachtelbeteiligungen); auf eine Langzeitbeteiligung wie in § 20 Abs. 1 MinStG wird in § 21 Nr. 1 MinStG hingegen nicht abgestellt.

Die Anwendung von § 21 Nr. 1 MinStG setzt voraus, dass von Geschäftseinheiten (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 6 MinStG) der Unternehmensgruppe (§ 4 Abs. 1 MinStG) zusammen eine Beteiligungsquote von mindestens 10 % besteht. Lt. § 21 MinStG ist eine Anpassung der Gewinne und Verluste erforderlich, wenn eine „Schachtelbeteiligung“ vorliegt; nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. c Nr. i und iii Richtlinie (EU) 2022/2523 (MinStRL) wurde eine Ausnahme für sog. Portfoliobeteiligungen vorgeschrieben. Aus diesen unterschiedlichen Perspektiven ergeben sich jedoch keine anderen Abgr...

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