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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. (Bereinigter) Mindeststeuer-Gesamtgewinn (Abs. 3 Satz 2)

66

Der Mindeststeuer-Gesamtgewinn wird nach § 53 Abs. 1 Satz 4 MinStG ermittelt und entspricht der positiven Differenz zwischen den Mindeststeuer-Gewinnen und Mindeststeuer-Verlusten aller in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe.

67

Der bereinigte Mindeststeuer-Gesamtgewinn entspricht der positiven Differenz aus dem Mindeststeuer-Gesamtgewinn für das Geschäftsjahr und dem substanzbasierten Freibetrag (§ 58 MinStG). Wird auf den Freibetrag nach § 58 Abs. 2 MinStG verzichtet, entspricht der Mindeststeuer-Gesamtgewinn dem bereinigten Mindeststeuer-Gesamtgewinn.

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