Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Ausweis im Jahresabschluss
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Das Tatbestandsmerkmal des Ausweises im Jahresabschluss knüpft an den Grundsatz des § 44 Abs. 1 MinStG an, wonach der Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit den im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag angefallenen laufenden Steuern (= Steueraufwand) entspricht, soweit diese unter die Definition der erfassten Steuern i.S.d. § 45 MinStG zu subsumieren sind.
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Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 MinStG der für Konsolidierungszwecke aus den Rechnungslegungsdaten der jeweiligen Geschäftseinheit abgeleitete und an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln angeglichene Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag vor Konsolidierungsanpassungen und Zwischenergebniseliminierungen (§ 15 MinStG Rz. 10 ff.).