Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Wie eingangs (Rz. 3) dargestellt, soll die Ausnahmeregelung ausweislich der MinStRL „den Mitgliedstaaten [...] ermöglichen, im Einklang mit der internationalen Praxis und den Vorschriften über staatliche Beihilfen dem Seeverkehrssektor weiterhin eine besondere steuerliche Behandlung zuteilwerden zu lassen.“ Eine solche Sonderbehandlung existiert in Deutschland in Gestalt einer pauschalierten Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit von der im Betrieb geführten Tonnage, die mit dem „Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard“ (Seeschifffahrtsanpassungsgesetz) vom mit Wirkung vom eingeführt wurde (§ 5a EStG; sog. Tonnagesteuer).
Vgl. i.Ü. die Darstellung in Rz. 22.