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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

§ 54 Mindeststeuersatz und Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags

(1) Der Mindeststeuersatz beträgt 15 Prozent.

(2) 1Der Steuererhöhungsbetrag für ein Steuerhoheitsgebiet ist für ein Geschäftsjahr wie folgt zu ermitteln:

2Eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer ist nicht nach Satz 1 zu berücksichtigen, soweit sie nicht erhoben oder bestritten wird. 3Satz 2 gilt nur, wenn für die Nichterhebung oder die Streitigkeiten höherrangiges Recht oder eine gegenüber dem Steuerhoheitsgebiet bestehenden Vereinbarung, welche die Besteuerung der betreffenden Unternehmensgruppe begrenzt, ursächlich ist. Eine für ein Geschäftsjahr nach Satz 2 nicht zu berücksichtigende Steuer ist für dieses Geschäftsjahr zu berücksichtigen, wenn die Steuer tatsächlich entrichtet worden und nicht mehr bestritten ist.

(3) 1Der Ergänzungssteuersatz entspricht der positiven Differenz aus dem Mindest-steuersatz und dem effektiven Steuersatz nach § 53 Absatz 1. 2Der bereinigte Mindeststeuer-Gesamtgewinn entspricht der positiven Differenz aus dem Mindeststeuer-Gesamtgewinn für das Geschäftsjahr und dem substanzbasierten Freibe...

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