Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Erfasste Steuer entfällt auf die im Geschäftsjahr vorgenommenen Ausschüttungen

65

Die erfasste Steuer muss zudem auf die im Geschäftsjahr vorgenommenen Ausschüttungen entfallen. Erfasst werden sowohl Quellensteuern auf Ausschüttungen als auch sonstige Steuern auf Nettobasis (d.h. insbesondere Steuern, die im Wege der Veranlagung erhoben werden) sowie Steuern auf verdeckte Gewinnausschüttungen. Bezogen auf Deutschland wird also sowohl eine etwaige Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) als auch eine etwaige Körperschaftsteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag, oder Gewerbesteuer (jeweils einschließlich der Steuer auf eine verdeckte Gewinnausschüttung) erfasst. U.E. zählt auch die Steuer auf die nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG fingierten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben dazu, weil es sich auch insoweit faktisch um eine Steuer auf eine Ausschüttung handelt. Die Anwendung auf verdeckte Gewinnausschüttungen wurde erst durch die OECD-VWL vom explizit klargestellt. Ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis findet sich in der deutschen Gesetzesbegründung zwar nicht, der Wortlaut des § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinStG ist aber hinreichend offen und die Gesetzesbegründu...

Daten werden geladen...