Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Das MinStG stellt eine zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie dar und entspricht dieser in Bezug auf den Bankensektor — wenn auch nicht wortlautgetreu — in ihrem Regelungsinhalt. Hinsichtlich der vom Versicherungssektor emittierten RT1-Anleihen stellt § 31 MinStG eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Art. 16 Abs. 11 der EU-Richtlinie dar. Diese ist aber auf eine entsprechende Ausweitung S. 571 des Anwendungsbereichs der GloBE-Mustervorschriften zurückzuführen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass auch eine Vereinbarkeit mit Unionsrecht gegeben ist.
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Verfassungsrechtliche Bedenken können allenfalls dahingehend bestehen, dass diese Sonderregelung ausschließlich auf spezifische Finanzierungsinstrumente des Banken- und Versicherungssektors anzuwenden sind. Gleichwohl können sich analoge Problematiken aus der Emission vergleichbarer eigenkapitalähnlicher Finanzierungsinstrumente auch in anderen Industriesektoren ergeben, soweit diese Instrumente ebenfalls nach internationaler Rechnungslegung als Eigenkapital und na...