Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Grenzen der prozessualen Ermittlung
157
Die im Zuge des MinStAnpG wurde Abs. 1a neu in das Gesetz aufgenommen. Damit wurden die Anforderungen der OECD-VWL umgesetzt. Die von der OECD etablierte Anforderung, Mindeststeuer-Buchwerte für die Ermittlung der latenten Steuern nach MinStG zu verwenden, ist konzeptionell korrekt und nicht zu beanstanden.
158
Mit der Einführung des Konzeptes des Mindeststeuer-Buchwertes sehen sich Unternehmensgruppen, die vom Anwendungsbereich des MinStG erfasst werden, mit der Herausforderung konfrontiert, sämtliche bilanziell erfassten Sachverhalte nach Maßgabe der MinStG gesondert zu würdigen und die Mindeststeuer-Buchwerte (z.B. in einem eigenen Ledger) buchhalterisch zu erfassen. Am Geschäftsjahresende könnte daraus eine „GloBE-Bilanz“ abgeleitet werden, auf deren Grundlage die Anpassungen i.S.v. § 50 Abs. 1a Satz 2 MinStG zu ermitteln und zu erfassen sind.
159
Geschäftsvorfälle sind jedoch nicht nur nach dem MinStG abzubilden, sondern zwingend auch in Erfüllung der Anforderungen von anderen einschlägigen Rechtsvorschriften. Auch diese erfordern eine buchhalterische Erfassung und zum Geschäftsjahresende meist die Erstellung ...