Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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Das MinStG beinhaltet spezielle Vorschriften für Fonds und deren Anleger, die zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen zu beachten sind.
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Erster Prüfungspunkt bei der Anwendung des MinStG auf Fonds und ihre Anleger ist die Frage, ob das Fondsvehikel und die diesem nachgeschalteten Gesellschaften als Investmenteinheiten qualifizieren (s. Rz. 9). Alternativ kann auch zuerst geprüft werden, ob die Investmenteinheit zu einer Unternehmensgruppe i.S.d. MinStG gehört (s. Rz. 3).
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Wie bei Nicht-Investmenteinheiten ist auch für die Anwendung des MinStG auf Investmenteinheiten maßgeblich, ob diese in dem (fiktiven) Konzernabschluss eines Anlegers zu konsolidieren bzw. selbst verpflichtet sind, einen (fiktiven) Konzernabschluss aufzustellen. Das MinStG findet grundsätzlich Anwendung, wenn in den (fiktiven) Konzernabschlüssen der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier dem Geschäftsjahr unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahren jährliche Umsatzerlöse von mindestens 750 Mio. Euro ausgewiesen sind (s. Rz. 10 f.).
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Wenn die Umsatzerlöse der Unternehmensgruppe die Grenze von 750 Mio. Euro übersteigen, ist in einem we...