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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Sonderregelung für unwesentliche Einheiten (Nr. 1 Buchst. c a.F.)

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Sind im zu testenden Steuerhoheitsgebiet eine oder mehrere Geschäftseinheiten belegen, die i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinStG allein aus Gründen der Größe oder der Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der Unternehmensgruppe einbezogen werden, sieht § 87 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c MinStG a.F. von den strengeren Erfordernissen der beiden anderen Varianten eines qualifizierten Konzernabschlusses ab. Als solcher gilt dann vielmehr schon jeder (lokale) Jahresabschluss, der für die Erstellung des länderbezogenen Berichts der Unternehmensgruppe verwendet wird. Es kommt nicht darauf an, ob er nach einem anerkannten oder zugelassenen Rechnungslegungsstandard erstellt wird. Der Wortlaut der ursprünglichen Normfassung ist insofern strenger gefasst als die maßgeblichen OECD-VWL, als nach letzteren die für den länderbezogenen Bericht verwendete „Finanzbuchhaltung“ („financial accounts“) der Geschäftseinheit als hinreichend qualifizierte Datenquelle zugelassen wird. Es bedarf S. 1336 danach also nicht notwendig auch eines darauf basierenden eigenständigen Jahresabschlusses. A...

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