Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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A. Normativer Rahmen des Europäischen Steuerrechts
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Als Raum wirtschaftlicher Integration ist die Europäische Union durch den Binnenmarkt ausgezeichnet. Normativ ist die Binnenmarktintegration in Art. 3. Abs. 3 Unterabs. 1 EUV verankert. Art. 26 Abs. 2 AEUV konkretisiert den Binnenmarkt als „einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.“ Gleichzeitig definiert Art. 26 Abs. 2 AEUV einen der tragenden Grundsätze der Europäischen Wirtschaftsverfassung, indem sie die Zielsetzung einer grenzüberschreitenden Marktöffnung normiert.
Dem normativen Ziel — der Errichtung des Binnenmarktes — unterliegen somit grds. auch die direkten Steuern. Das Steuerrecht in der Europäischen Union basiert seinerseits auf den national gewachsenen Steuersystemen, die wiederum der Dynamik des Integrationsprozesses unterliegen. Die MinStRL wird durch zwei normative Regime determiniert.
1. Durch den Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten und der Unionsgrundrechte sind die nationalen Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Steu...