Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Auf OECD-Ebene wurde das Problem der Ergebniszuordnung zu Betriebsstätten für Mindeststeuerzwecke bereits in den 2020 erschienenen Blueprint-Dokumenten adressiert. Hier war zunächst von „Assignment“ statt von „Allocation“ die Rede, gemeint war dabei umfassender die Auf- und Verteilung von Einkommen und Steuern für Mindeststeuerzwecke insgesamt. Die verschiedenen Fallunterscheidungen aus dem heutigen § 42 MinStG wurden noch nicht thematisiert, allerdings wurde (in Tz. 272) bereits der Bedarf für eine Sonderregel für verlusttragende Betriebsstätten herausgestellt.
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Auf EU-Ebene sind zwischen dem Richtlinienentwurf vom (dort Art. 17) und der letztlich verabschiedeten Richtlinienfassung vom (dort Art. 18) keine wesentlichen Unterschiede zu verzeichnen.
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Auf deutscher Ebene wurde die Regelung zunächst im § 34 MinStG-Diskussionsentwurf ausgewiesen. Anders als im zuletzt verabschiedeten § 42 MinStG war in diesem ersten Entwurf noch vorgesehen, dass Ausgangspunkt der Berechnungen des Mindeststeuer-Gewinns bzw. Mindeststeuer-Verlusts die tatsächlich erstellte handelsrechtliche Betriebss...