Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Die Berücksichtigung konsolidierungspflichtiger Einheiten in der Unternehmensgruppe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
a) Beherrschung durch die oberste Muttergesellschaft (Abs. 1 Satz 1, Satzteil vor Nr. 1)
aa) Definition einer Kontrollbeteiligung nach Maßgabe des MinStG
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§ 4 Abs. 1 Satz 1 MinStG regelt grundsätzlich, welche Voraussetzungen ein Zusammenschluss von Einheiten erfüllen muss, um als Unternehmensgruppe zu gelten. Damit regelt § 4 Abs. 1 MinStG den Umfang der Unternehmensgruppe sowie ihre Bestandteile. Abweichend von den Regelungen der OECD (Art. 1.2.1 GloBE-MV) wird dabei nicht zwischen rein national oder multinational tätigen Un S. 67 ternehmensgruppen unterschieden. Da nach der geltenden MinStRL rein nationale Unternehmensgruppen ebenfalls von der Mindeststeuer erfasst sind, steht das MinStG diesbezüglich im Einklang mit den europäischen Regelungen (für einen ausführlichen Vergleich s. Rz. 11 f.).
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Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 MinStG umfasst die Unternehmensgruppe alle Einheiten, „die durch Eigentum oder Beherrschung miteinander verbunden sind ...“. Damit stellt § 4 Abs. 1 Satz 1 MinStG den Zusammenhang zwischen den Einheiten her, der zur Bildung einer Unternehme...