Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Verhältnis zur Gewerbesteuer
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Eine Interaktion zwischen der Mindestbesteuerung und der deutschen Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen. Aus der Anwendung des MinStG ergibt sich keine Gewerbesteuerpflicht. Dies ist folgerichtig, weil die Mindestbesteuerung gerade nicht an den inländischen stehenden Gewerbebetrieb anknüpft, sondern konzeptionell die Nachversteuerung von im Ausland nicht besteuerten Geschäftsvorfällen vorsieht. Auch die nationale Ergänzungssteuer ist nicht mit einer Gewerbesteuerpflicht verknüpft. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Rahmen der Mindestbesteuerung durchaus beachtlich. Denn sie zählt neben der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, sowie den Quellensteuern zu den sog. „erfassten Steuern“ (s. dazu § 43 MinStG Rz. 16 ff.).