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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Anzahl der Beschäftigten im Inland (Abs. 1 Satz 3 Nr. 1)

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§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 MinStG definiert die „Anzahl der Beschäftigten im Inland“ als die Gesamtzahl der Beschäftigten aller im Inland belegenen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe. Diese Definition entspricht Art. 14 Abs. 5 Buchst. a MinStRL und stellt klar, dass sich die Anzahl auf die Summe der Beschäftigten der Unternehmensgruppe im Inland insgesamt bezieht. Dadurch wird die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandene Substanz gemessen. Die Belegenheit der Geschäftseinheiten ergibt sich aus § 6 MinStG.

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Unerheblich ist für die Inlandsquote grundsätzlich, welche Rechtsform die Geschäftseinheit hat; allerdings bestehen in § 13 MinStG Sonderregeln für transparente Einheiten. Ferner sind aber auch die Maßgaben des § 12 Abs. 2 MinStG zu beachten, der weitere Anordnungen für Geschäftseinheiten in Form von Betriebsstätten und Investmenteinheiten enthält.

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Die Anzahl der Beschäftigten ist nach § 12 Abs. 2 MinStG als Gesamtzahl aller Arbeitnehmer auf Basis von Vollzeitäquivalenten aller Geschäftseinheiten, die in dem betreffenden Steuerhoheitsgebiet belegen sind, zu verstehen. Die Anzahl der Beschäftig...

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