Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Anerkannte PES auf Ebene der obersten Muttergesellschaft (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)
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Die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 MinStG gilt gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MinStG nicht, wenn die oberste Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe einer anerkannten PES für das Geschäftsjahr unterliegt. Dabei umfasst die Regelung nicht nur eine inländische PES, sondern auch eine anerkannte ausländische PES. Die Prüfung richtet sich nach den Maßstäben des § 7 Abs. 3 MinStG, der die „[a] S. 213 nerkannte Primärergänzungssteuer“ für Zwecke des MinStG definiert. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich bei den in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzten PES stets um eine anerkannte PES handelt, da diese gleichermaßen auf der MinStRL beruhen. In diesem Fall ist mithin auf Ebene der zwischengeschalteten Muttergesellschaft keine PES zu erheben. Durch Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird damit eine Doppelbesteuerung vermieden.
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Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich bei den NCTI-Reglungen in den USA (ehemals GILTI) um keine anerkannte PES handelt. Dies wurde im Rahmen der OECD-Verhandlungen zwar diskutiert, jedoch mit Blick auf die strukturellen U...