Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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Eine regulierte Versicherungseinheit auf Gegenseitigkeit ist gem. § 73 Abs. 2 Satz 2 MinStG (i) eine Einheit, die einer mit den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbaren Versicherungsaufsicht unterliegt (s. Rz. 67 f.) und (ii) die Versicherungsgeschäfte ausschließlich mit ihren Gesellschaftern betreibt (s. Rz. 69 ff.). Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, ist die Formulierung dieser Norm dem deutschen Gesetzgeber nicht geglückt.