Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Ausschluss von CbCR-Safe-Harbour
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Durch Ausübung des Wahlrechts wird das Steuerhoheitsgebiet, für welches das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde, von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours gem. § 86 Nr. 3 MinStG ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass im betroffenen Steuerhoheitsgebiet auch für die folgenden Geschäftsjahre die Anwendung der CbCR-Safe-Harbours verwehrt wird (vgl. § 84 MinStG Rz. 28 ff.), so dass ab Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 71 MinStG eine vollständige Berechnung des effektiven Steuersatzes der Unternehmensgruppe für dieses Steuerhoheitsgebiet lückenlos vorzunehmen ist.
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Wird das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen, sind die CbCR-Safe-Harbour Tests unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen anwendbar. Für Zwecke der CbCR-Safe-Harbour Tests (s. §§ 84 ff. MinStG), insbesondere für Zwecke des CbCR-Effektivsteuersatz-Tests gem. § 84 Abs. 1 Nr. 2 MinStG, bestehen keine analogen Regelungen zur Berücksichtigung von fiktiven Ausschüttungssteuern. In den vereinfachten erfassten Steuern i.S.d. § 87 Abs. 4 MinStG werden fiktive Gewinnausschüttungen oder fiktive Ausschüttungssteuern nicht inkludiert, da ausschließlich auf den a...