Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind (Abs. 1 Nr. 5)
19
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 MinStG sieht vor, dass Investmentvehikel, die OMG sind, von der Mindestbesteuerung ausgenommen sind und setzt insoweit Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL um, auch wenn hier von „Investmentfonds, die OMG sind“ gesprochen wird. Was unter einem Investmentvehikel zu verstehen ist, wird nicht in Nr. 5 legaldefiniert, sondern in § 7 Abs. 19 MinStG (s. § 7 MinStG Rz. 127 ff.). Trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeit in Nr. 5 (Investmentvehikel) und in Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL (Investmentfonds) liegt eine richtlinienkonforme Umsetzung vor. Diese Auslegung wird durch Art. 10.1 „Investment Fund“ GloBE-MK 2025 gestützt.