Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Vergleich des substanzbasierten Freibetrags (Abs. 4 Nr. 2 Satz 2)

69

Ist der entrichtete Betrag der erfassten Steuern in beiden Steuerhoheitsgebieten gleich hoch oder beläuft er sich auf null, so gilt die Geschäftseinheit gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Satz 2 MinStG als in dem Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem der nach den §§ 58 bis 62 MinStG berechnete substanzbasierte Freibetrag (vgl. § 58 MinStG Rz. 1 ff.) auf Ebene der Geschäftseinheit höher ist. Es handelt sich folglich um die im Rang zweithöchste Regelungsnorm zur Lösung eines Ansässigkeitskonflikts innerhalb des § 6 Abs. 4 Nr. 2 MinStG. Analog zum Vergleich des Betrags der erfassten Steuern nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 MinStG gilt auch für den Vergleich der substanzbasierten Freibeträge die Einheit als in demjenigen Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem der substanzbasierte Freibetrag höher ausgefallen ist.

70

Da es sich um einen gesellschaftsbezogenen substanzbasierten Freibetrag handelt, ist dieser isoliert für die einzelne Gesellschaft zu ermitteln. Eine pauschale Allokation des insgesamt für die Jurisdiktion berechneten Freibetrags ist unzulässig.

71

Der Freibetrag setzt sich grundsätzlich zusammen aus 5 % der berücksichtigungsfähigen Lohnkos...

Daten werden geladen...