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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Technik

59

Bei Ersterfassung ist die Beteiligung an einem Equity-Unternehmen mit dem Buchwert der Beteiligung anzusetzen. Der Beteiligungsbuchwert und das anteilige bilanzielle Eigenkapital des Equity-Unternehmens stimmen im Allgemeinen nicht überein. Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode wird daher in einer Nebenrechnung der Beteiligungsbuchwert gegen das anteilige bilanzielle Eigenkapital des Equity-Unternehmens aufgerechnet, um den Unterschiedsbetrag zu ermitteln.

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Dieser Unterschiedsbetrag wird in einer Nebenrechnung auf die stillen Reserven und Lasten verteilt. Wie bei der Vollkonsolidierung nach § 301 HGB wird ein Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Equity-Unternehmens fingiert (Erwerbsmethode) und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Rest des Unterschiedsbetrags, der keinem Posten zugeordnet werden kann, entspricht einem Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht gesondert im immateriellen Anlagevermögen ausgewiesen; die Berechnungen sind auf die Nebenrechnung beschränkt.

61

In den Fol...

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