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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Zuzurechnender Anteil am Steuererhöhungsbetrag

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Der der Muttergesellschaft zuzurechnende Anteil am Steuererhöhungsbetrag ermittelt sich gem. § 9 Abs. 1 MinStG in dem der Steuererhöhungsbetrag der niedrig besteuerten Geschäftseinheit mit der Einbeziehungsquote der Muttergesellschaft für diese Geschäftseinheit für das betreffende Geschäftsjahr multipliziert wird:

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Zuzurechnende Steuererhöhungsbetrag =
Steuererhöhungsbetrag der niedrig besteuerten Geschäftseinheit (§§ 53 ff. MinStG)
×
Einbeziehungsquote (i.S.d. § 9 Abs. 2 MinStG) für das betreffende Geschäftsjahr

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Die Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags der niedrig besteuerten Geschäftseinheit erfolgt nach den Grundsätzen des §§ 53 ff. MinStG. Die Ermittlung der Einbeziehungsquote richtet sich nach § 9 Abs. 2 MinStG.

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