Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Die Vorschrift des § 86 MinStG schränkt den Anwendungsbereich der Grundregel des § 84 MinStG betreffend den CbCR-Safe-Harbour für die drei nachfolgend ( Rz. 2 ff.) erörterten Kategorien von Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen bzw. Steuerhoheitsgebiete ein. Diese sind — teils nur unter bestimmten Voraussetzungen — vom CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen. Nach der wenig aussagekräftigen Gesetzesbegründung ist dieser Ausschluss der „Systematik der Mindeststeuer“ geschuldet. Tatsächlich besteht in allen drei Konstellationen eine Diskrepanz zwischen der Erfassung oder territorialen Zurechnung von Mindeststeuergewinn, Umsatzerlösen und weiteren besteuerungsrelevanten Rechengrößen für GloBE-Zwecke einerseits und im Rahmen der länderbezogenen Berichterstattung andererseits. Deshalb würden die auf den Daten der länderbezogenen Berichte basierenden CbCR-Safe-Harbour-Tests in den ausgeschlossenen Fallkonstellationen keine hinreichend verlässliche Abschätzung der regulären Schwellenwerte bzw. Effektivsteuerlasten liefern.
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Bei staatenlosen Geschäftseinheiten wird die Effektivsteuerbelastung g...