Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Allgemeines
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§ 8 Abs. 2 Satz 2 MinStG enthält eine Subsidiaritätsregelung. Die Regelung dient der „Wiederherstellung“ des Top-Down-Ansatzes, der durch § 8 Abs. 2 Satz 1 MinStG grundsätzlich durchbrochen wird, indem eine PES-Pflicht auch auf Ebene der zwischengeschalteten Muttergesellschaft angeordnet wird. Sie soll eine Mehrfacherhebung der PES innerhalb derselben Beteiligungskette vermeiden.