Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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XXXII. Unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuer (Abs. 33)
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Eine unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuer ist jeder Steuerbetrag, der von einer Geschäftseinheit noch zu entrichten ist oder bereits entrichtet wurde und der (1) dem wirtschaftlichen Eigentümer einer von einer solchen Geschäftseinheit ausgeschütteten Dividende in Bezug auf diese Dividende erstattet werden kann oder (2) vom wirtschaftlichen Eigentümer auf eine andere Steuerschuld als die Steuerschuld in Bezug auf diese Dividende angerechnet werden kann oder (3) dem ausschüttenden Unternehmen bei Ausschüttung einer Dividende erstattet werden kann.
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Eine unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuer ist dadurch gekennzeichnet, dass diese zwar zunächst von der Geschäftseinheit zu entrichten ist, in der Folge jedoch eine Erstattung durch die Geschäftseinheit selbst oder dem wirtschaftlichen Eigentümer der Dividende erfolgt. Ein Belastung durch die Steuer ist damit nicht gegeben. Als Konsequenz ist eine unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuer daher keine erfasste Steuer i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 3 MinStG.
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Quellensteuern, welche von der ausschütt...