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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

B. Mindeststeuersatz (Abs. 1)

51

Abs. 1 bestimmt den Mindeststeuersatz. Er wurde auf Ebene der OECD auf 15 % festgelegt und von dem Richtliniengeber so übernommen. Im Rahmen der Primär- und Sekundärergänzungsteuer sollte der nationale Gesetzgeber somit keinen Gestaltungsspielraum haben. Bei der Ausgestaltung der nationalen Ergänzungsteuer sieht die OECD allerdings in OECD VWL Februar 2023 ausdrücklich vor, dass es sich bei dem Mindeststeuersatz von 15 % nur um die Untergrenze handelt und Staaten auch frei darin sind, einen höheren Mindeststeuersatz zu bestimmen.

52

Nach Art. 3 Nr. 15 MinStRL bezeichnet der Begriff „Mindeststeuersatz“ einen Satz von fünfzehn Prozent (15 %). Nach den Definitionen in Kapitel 10 der GloBE MV bedeutet Mindeststeuersatz unmittelbar 15 %.

53

Für die Zwecke der GloBE-Regeln gilt ein Land in Bezug auf die multinationale Unternehmensgruppe als Niedrigsteuerland und die in diesem Land ansässigen Unternehmen als niedrig besteuerte Einheiten (LTCE), wenn die ETR unter dem Mindestsatz liegt. Wenn die ETR hingegen den Mindestsatz erreicht oder übersteigt, gibt es für das Land keine Ergänzun...

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