Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Der Regelungsinhalt lässt derzeitig keinen Verstoß gegen das Verfassungsrecht sowie übergeordneter Rechtsgrundsätze erkennen.
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Zudem drängt sich kein Verstoß gegen unionsrechtliche Grundsätzen auf. Bei § 38 MinStG handelt es sich um ein Wahlrecht, das die Bestimmungen der Dividendenkürzungsregelung des § 20 MinStG ergänzt. Zum Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) sowie Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63, 65 AEUV) bei der Freistellung von Dividendenerträgen, siehe § 20 MinStG Rz. 8.