Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Problem der Informationsbeschaffung im Konzernabschluss
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§ 95 Abs. 1 Satz 6 MinStG normiert eine Auskunftspflicht von Geschäftseinheiten, sowie Joint Ventures und Joint-Venture-Tochtergesellschaften gegenüber dem Steuererklärungspflichtigen. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Gruppenträger alle notwendigen Informationen zur Berechnung der Mindeststeuer nach § 2 MinStG erhält. Joint-Ventures i.S.d. MinStG sind dabei Einheiten, deren Finanzergebnisse nach der Equity-Methode im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft erfasst werden und wenn diese oberste Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent an der Einheit hält (§ 67 Abs. 4 MinStG). Dabei kommt eine At-Equity-Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowohl bei assoziierten Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen in Betracht.
S. 1424
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine beherrschende Muttergesellschaft stets die erforderlichen Informationen für die Erstellung des Konzernabschlusses von ihren Tochtergesellschaften verlangen kann und erhalten wird, da sie spätestens über ein...