Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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a) Überblick
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Analog zur Richtlinie und im Unterschied zum deutschen MinStG kennt das luxemburgische Recht lediglich drei Kategorien von Vehikeln, die als Investmenteinheiten (entités d’investissement) qualifizieren (Art. 3 Nr. 30 Lux-MinStG):
Investmentvehikel (fonds d’investissement) (Art. 3 Nr. 31 Lux-MinStG);
Immobilien-Investmentvehikel (véhicules d’investissement immobilier) (Art. 3 Nr. 32 Lux-MinStG); sowie
bestimmte Einheiten, die von diesen gehalten werden (Art. 3 Nr. 30 Buchst. b und c Lux-MinStG).
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Versicherungs-Investmenteinheiten (entités d’investissement d’assurance) i.S.v. Art. 42 Lux-MinStG sind keine Investmenteinheiten, sind diesen jedoch für die Anwendung bestimmter Artikel gleichgestellt (insbesondere für die Anwendung der Artikel 42—44 Lux-MinStG, s.u.).
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Wie auch an vielen anderen Stellen des Lux-MinStG handelt es sich hierbei um neue Begriffsdefinitionen, die nicht auf bestehenden Rechtskonzepten aufbauen. Umso mehr ist es zu bedauern, dass einige Mitgliedstaaten (s. Beispiele unten) bei den grundlegenden Definitionen, wenn auch nur geringfügig, von der Richtlinie abgewichen sind. Für die Analyse von komplexe...