Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Ausländische Steuern
20
Aufgrund des Reglungsziels des § 92 MinStG, den innerstaatlichen effektiven Steuersatz einer Unternehmensgruppe für Zwecke der nationalen Ergänzungssteuer allein aufgrund der innerstaatlichen Belastung mit erfassten Steuern zu bestimmen, wird die grenzüberschreitende Zurechnung von erfassten ausländischen Steuern beschränkt. Regelungstechnisch wird dieses Ziel erreicht, indem die Zurechnung von Steuern beschränkt wird, wenn es sich bei dem Zurechnungsgegenstand um ausländische erfasste Steuern handelt. Der Begriff der ausländischen Steuern wird im MinStG nicht eigenständig definiert. Die Gesetzesbegründung zu § 49 MinStG ergibt jedoch, dass dies auf Konstellationen abzielt, in denen erfasste Steuern von einem anderen Steuerhoheitsgebiet als dem, in der die Geschäftseinheit für Zwecke des MinStG belegen ist, erhoben werden. Die Anknüpfung daran, welches Steuerhoheitsgebiet die erfasste Steuer erhebt, ist sachgerecht, um die im Rahmen der nationalen Ergänzungssteuer relevante inländische von der unbeachtlichen ausländischen Besteuerung abzugrenzen. Diese Abgrenzung kann nicht ...