Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Zusammenfassendes Beispiel
30
Anknüpfend an das einführende Beispiel soll das Zusammenspiel mit der Korrekturvorschrift in § 22 MinStG illustriert werden. Außer der Neubewertungsmethode bestehen keine weiteren Hinzurechnungen oder Kürzungen nach dem MinStG, noch sonstige Differenzen zwischen IFRS und Steuerbilanz. Der IFRS-Periodengewinn entspricht — mit Ausnahme der Anpassungen aufgrund der Neubewertungsmethode — dem Mindeststeuer-Gewinn in den Jahren X1 bis X5. Die Entwicklungen in den einzelnen Jahren stellen sich damit folgendermaßen dar:
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Effektiver Steuersatz (ETR)
| ||||||||
Jahr
|
Gewinn IFRS
|
Sonstiges Ergebnis IFRS
|
Gewinn Steuerbilanz
|
Steuern (laufend und latent)
|
Mindest-steuer-Gewinn
|
Angepasste erfasste Steuern
|
ETR (mit Anpassung)
|
ETR (ohne Anpassung)
|
X1
|
100,0
|
0,0
|
100
|
15,0
|
100
|
... | ||