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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Umwandlung oder Herabschreibung nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben

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Als auslösendes Element für eine Umwandlung oder Herabschreibung sieht Art. 54 Abs. 1 a) CRR zwingend ein Unterschreiten einer harten Kernkapitalquote von 5,125 % oder einer in den Anleihebedingungen vorgesehenen höheren Kernkapitalquote vor. Darüber hinaus steht es gem. Art. 54 Abs. 1 b) CRR im Ermessen des Kreditinstituts weitere Auslösemomente in den Anleihebedingungen zu vereinbaren. Soweit es zu einer Umwandlung oder Herabschreibung kommt, müssen sich daraus gem. Art. 54 Abs. 2 und 4 der CRR Erhöhungen des harten Kernkapitals mindestens auf die Mindestquote von 5,125 % ergeben, maximal in Höhe des Kapitalbetrags des Instruments.

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