Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Bestimmung des Korrekturbetrags für vorangegangene Geschäftsjahre (Abs. 1 Satz 3)

32

Soweit eine Korrektur von Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag einer Geschäftseinheit vor dem Antragsjahr erfasst wurden, nach § 34 Abs. 1 Satz 2 MinStG zu erfolgen hat, bestimmt sich die Höhe des Korrekturbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 3 MinStG. Der Korrekturbetrag entspricht demnach der positiven Differenz aus dem Gesamtbetrag aller bereits abgezogenen Aufwendungen für diese Vergütungen und dem Gesamtbetrag der Aufwendungen, die berücksichtigt hätten werden können, wenn das Wahlrecht bereits für diese Geschäftsjahre ausgeübt worden wäre. Die Ermittlungsmethodik korrespondiert hierbei mit der Berechnung des Korrekturbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 1 MinStG (s. Rz. 28).

Der Korrekturbetrag für vorangegangene Geschäftsjahre bestimmt sich nach § 34 Abs. 1 Satz 3 MinStG beispielhaft wie folgt:

Aus § 34 Abs. 1 Satz 3 MinStG ergibt sich ferner, dass die Korrektur der Aufwendungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Positionen nicht in den vorangegangenen Geschäftsjahren, sondern im Geschäftsjahr der Wahlrechtsausübung zu erfolgen hat.

Daten werden geladen...