Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Anerkannte steuerliche Zulage, markfähige oder übertragbare steuerliche Zulage
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Anerkannte steuerliche Zulagen bzw. marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen werden in den Kommentierungen der §§ 27, 28 MinStG näher erläutert. Für nicht anerkannte steuerliche Zulagen, die nicht die Voraussetzungen einer anerkannten steuerlichen Zulage oder einer markfähigen oder übertragbaren steuerlichen Zulage erfüllen, kommt eine Hinzurechnung nach § 47 Nr. 4 MinStG nicht in Betracht.