Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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7. Hybride Einheit (Abs. 32 Satz 7)
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Eine hybride Einheit ist nach § 7 Abs. 32 Satz 7 MinStG eine Einheit, die keine transparente Einheit ist, soweit sie im Belegenheitsstaat des unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafters als steuerlich transparent behandelt wird. In diesem Fall wird die Einheit im Belegenheitsstaat als steuerlich intransparent behandelt und im Staat des Gesellschafters als steuerlich transparent behandelt. Im Ergebnis ist hier eine Besteuerung auf beiden Ebenen gegeben.