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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Die Rechtsfolge aus dem antragsgebundenen Wahlrecht ergibt sich als Korrektur nach § 18 Nr. 12 i.V.m. § 35 MinStG zum Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag i.S.v. § 15 Abs. 1 MinStG.

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§ 22 MinStG ist eine Korrekturnorm für Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode nach IAS 16.31 ff. auf Sachanlagen, soweit diese im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und somit bisher nicht im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthalten sind. Hintergrund der Norm ist, dass nach IAS 16 eine Wertminderung des beizulegenden Zeitwerts von Sachanlagen aufwandswirksam in der GuV (und somit im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag) zu erfassen ist, soweit die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterschritten werden. Wertsteigerungen sind nach IAS 16.39 Satz 2 ebenfalls ertragswirksam, soweit vorherige Wertminderungen rückgängig gemacht werden. Im Gegensatz hierzu sind Wertsteigerungen über die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten hinaus nach IAS 16.39 grundsätzlich erfolgsneutral im...

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