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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

§ 96 MinStG regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung der Mindeststeuer.

2

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 MinStG liegt die Zuständigkeit für die Besteuerung der Mindeststeuer grundsätzlich beim Finanzamt, das für die Besteuerung des Einkommens zuständig ist.

3

In § 96 Abs. 1 Satz 2 MinStG wird die Zuständigkeit in Fällen geregelt, in denen eine Mindeststeuergruppe (§ 3 MinStG) vorliegt. In solchen Fällen ist das Finanzamt zuständig, das für die Besteuerung des Einkommens des Gruppenträgers verantwortlich ist.

4

§ 96 Abs. 1 Satz 3 MinStG bestimmt die Zuständigkeit für transparente Steuerpflichtige. Wenn der Steuerpflichtige eine transparente Einheit ist, ist das Finanzamt zuständig, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte dieser Einheit verantwortlich ist.

5

§ 96 Abs. 2 MinStG stellt klar, dass abweichende landesrechtliche Regelungen gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG unberührt bleiben. Dadurch wird eine Zentralisierung der Besteuerung der Mindeststeuer im jeweiligen Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

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