Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Anwendung von § 40 Abs. 1 MinStG beim Emittenten
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Der gesetzliche Wortlaut geht zunächst davon aus, dass die Anwedung von Abs. 1 und mithin die Kürzung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses resp. -Jahresfehlbetrags um die Gewinne und Verluste aus Währungssicherungeschäften bei der das Sicherungsinstrument emittierenden Geschäftseinheit erfolgt. Die gesetzliche Regelung ordnet dem Emittent somit das Sicherungsinstrument und die mit diesem verbundenen Ergebniseffekte zu. Indes handelt es sich um eine widerlebare Vermutung.