Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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c) Investmentvehikel
100
Die Definition von Investmentvehikeln in Art. 3 Nr. 31 Lux-MinStG orientiert sich sehr nah am (französischen) Wortlaut der Richtlinie und erfordert die Erfüllung aller unten (siehe Rz. 101 ff.) aufgeführten Bedingungen. Aufgrund der Ähnlichkeit zur Richtlinie und zum deutschen MinStG wird im Folgenden nur zu ausgewählten Punkten Stellung bezogen, bei denen in der Praxis Abweichungen bzw. luxemburgische Besonderheiten zu erwarten sind. Die nicht kommentierten Punkte sind aus Sicht des Autors für professionelle Investoren und Fondsverwalter in der Praxis regelmäßig erfüllt und somit von untergeordneter Relevanz.
aa) Qualifikation als Einheit
101
Sowohl die Richtlinie als auch das Lux-MinStG verweisen auf Einheiten oder „Konstruktionen“. Weshalb an dieser Stelle auf den undefinierten Rechtsbegriff „Konstruktionen“ (constructions) zurückgegriffen wird, ist unklar, da der Anwendungsbereich der Richtlinie und des Lux-MinStG auf Einheiten und Betriebsstätten begrenzt ist und eine weiter gefasste Definition für die Qualifikation als Investmentvehikel somit ohnehin ins Leere laufen würde. An...