Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
3
§ 22 MinStG stellt die Umsetzung des Art. 16 Abs. 2 Buchst. d i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Buchst. d MinStRL in nationales Recht dar. Die korrespondierende Vorschrift in den GloBE MV findet sich in Art. 3.2.1 Buchst. d. Das „Other Comprehensive Income“ sowie der „Included Revaluation Method Gain or Loss“ wird definiert in Art. 10.1.1 GloBE MV. Die deutsche Umsetzung weicht uE. inhaltlich weder von den GloBE MV (englische Fassung) noch von der MinStRL ab.