Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Fallunterscheidungen Unterschiedsbetrag
a) Überblick
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Bezüglich eines etwaigen — nach § 25 MinStG zu korrigierenden — Unterschiedsbetrags muss zwischen unterschiedlichen Fällen differenziert werden. Es werden dabei nachfolgend die folgenden Konstellationen betrachtet:
b) Unmittelbare Pensionszusage
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Gemäß § 25 Satz 2 MinStG wird zweifelfrei klargestellt, dass bei einer Direktzusagen bzw. einer unmittelbaren Pensionszusage die Aufwendungen im Rahmen der Mindestbesteuerung vollumfänglich Berücksichtigung finden sollen (s. Rz. 42). Es kommt insofern zu keinem Korrekturposten i.S.d. § 25 Satz 1 MinStG.
c) Mittelbare Pensionszusage
aa) Beitragsorientierter Plan
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In der OECD-VWL aus Februar 2023 wird einleitend klargestellt, dass sich Rechnungslegungstandards bezüglich der Aufwandserfassung bei leistungsorientierten Plänen unterscheiden können. Hieraus kann bereits abgeleitet werden, dass es auch nur bei leistungsorientierten Plänen zu einer Korrektur nach § 25 MinStG kommen kann. Dies bedeutete im Umkehrschluss, dass immer, wenn ein „klassischer“ beitragsorientierter Plan vorliegt, keine Anpassung erforderlich ist. D...