Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Minderung des Nachversteuerungskonto-Verlustvortrags im Allgemeinen
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Wird ein Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag i.S.d. Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 (vgl. Rz. 55) genutzt, weil Mindeststeuer-Gesamtgewinne erwirtschaftet werden, mindert sich der Nachversteuerungskonto-Ver S. 1139 lustvortrag entsprechend. Der Betrag des Nachversteuerungskonto-Verlustvortrags ist dabei zwingend zu mindern; eine Verwendung kann nicht aufgeschoben werden. Darüber hinaus kann ein Nachversteuerungskonto-Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt vorgetragen und genutzt werden.