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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltener qualifizierter Sanierungsertrag

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Grundsätzliche Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass (i) ein qualifizierter Sanierungsertrag auf Ebene der Geschäftseinheit vorliegt und (ii) dieser im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag i.S.v. § 15 MinStG erfasst ist.

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§ 41 Abs. 2 MinStG definiert, was unter einem (begünstigungsfähigen) Sanierungsertrag zu verstehen ist (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Weiter spezifiziert § 41 Abs. 3 MinStG sodann die Höhe der als qualifiziert geltenden Sanierungserträge (vgl. hierzu Rz. 41 ff.).

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Das Antragswahlrecht nach § 41 Abs. 1 MinStG kommt nur zur Anwendung, soweit der Sanierungsertrag für Zwecke der Bestimmung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags dem Grunde nach als Ertrag erfasst wurde. Ein Antrag scheidet somit aus, soweit nach Handelsrecht oder IFRS eine erfolgsneutrale Erfassung des Schuldenerlasses erfolgt (s. hierzu Rz. 11 f.). Somit sollten insbesondere solche Schuldenerlasse nicht vom Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 MinStG erfasst sein, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlas...

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