Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Entstehung des Primärergänzungssteuerbetrags
93
Liegen die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 MinStG vor, so entsteht grundsätzlich auf Ebene der zwischengeschalteten Muttergesellschaft ein Ergänzungssteuerbetrag i.H. ihres Primärergänzungssteuerbetrags. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2 MinStG vorliegen (s. Rz. 95 ff.).
94
Wird sowohl auf Ebene der zwischengeschalteten Muttergesellschaft als auch auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eine PES erhoben, so ist der Ausgleichsmechanismus des § 10 MinStG anzuwenden.