Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Anwendungsbereich
205
Die Regelungen von Abs. 6 gelten nur für zusammengefasste latente Steuerschulden der Nachversteuerungsgruppe II. Im Umkehrschluss sind die Anforderungen für latente Steuerschulden der Nachversteuerungsgruppe I nicht zu erfüllen. Auch bei der Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene von Einzelsachverhalten ergeben sich keine gesonderten Nachweispflichten.
206
Die besondere Nachweispflicht erfasst zum einen die Darlegung der Erfüllung der Voraussetzungen der Zusammenfassung von latenten Steuerschulden in eine Nachversteuerungsgruppe II (Rz. 207 ff.). Zum anderen gelten aber auch besondere Nachweispflichten bei kurzfristigen passiven latenten Steuern (Rz. 217 ff.).